Anlage 2 42. BImSchV
(zu § 3 Absatz 6) Maßnahmen vor Inbetriebnahme/Wiederinbetriebnahme
Anlage 2 42. BImSchV
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 2388)
Anlage 2 42. BImSchV
Die vorstehenden Maßnahmen wurden durchgeführt amvom Betreibervon einem BeauftragtenNameStraße, HausnummerPLZ, OrtAnsprechpartner (Name)Die Anlage wurde in Betrieb genommen/wieder in Betrieb genommen amDie vollständig ausgefüllte Checkliste ist vom Betreiber – und soweit zutreffend vom Beauftragten – zu unterschreiben. Ort, Datum, Unterschrift BeauftragterOrt, Datum, Unterschrift BetreiberDie unterschriebene Checkliste ist in das Betriebstagebuch einzustellen.